Zum Inhalt springen
Startseite » Ratgeber & Informationen » Konsequenzen durch der Kauf von Fälschungen

Konsequenzen durch der Kauf von Fälschungen

    Anzeige

    Lade Anzeige...

    Welche rechtlichen Folgen der Besitzt oder Kauf von Produtkfälschungen (Fakes) hat lesen Sie hier.

    Anzeige

    Generell ist der Handel mit gefälschten Produkten strafbar. Dabei sind Verkäufer und Käufer gleichermaßen betroffen. Trotzdem entwickeln viele Verbraucher beim Erwerb von Plagiaten nicht einmal ein Unrechtsbewusstsein.

    Kauf oder Besitz von Fälschungen im Ausland

    Der Käufer von Plagiaten macht sich in den meisten Fällen strafbar. Inwieweit das rechtlich verfolgt wird, hängt von den gesetzlichen Regelungen der einzelnen Länder ab.
    In Italien zum Beispiel wird der Käufer von Fälschungen genauso hart bestraft wie der Fälscher selbst. Bußgelder in fünfstelliger Höhe und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren sind hier möglich.
    In Frankreich ist schon der Besitz einer Fälschung strafbar und zieht eine Haftstrafe von drei Jahren nach sich. In Österreich können Geldbußen bis zum 15.000 Euro verhängt werden.

    Anzeige

    Fälschungen nach Deutschland einführen?

    Wer sich ein Plagiat als Souvenir aus dem Ausland nach Deutschland einführt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn der Wert der eingeführten Fälschungen über 175 Euro liegt oder bei Verdacht auf gewerbsmäßigen Handel. Dies ist in der Einreise-Freimengen-Verordnung geregelt. Der Zoll hat das Recht, die Ware zu beschlagnahmen, die Einfuhrumsatzsteuer im Wert des Originalproduktes zu verlangen und gegebenenfalls auch ein Bußgeld zu verhängen.
    Weitere Folgen können auf den Verbraucher zukommen, wenn der Schutzrechtinhaber z.B. der Markenhersteller ein Klageverfahren auf Schadenersatz anstrebt.

    Gefälschte pharmazeutische Präparate

    Bei Medikamenten ist ganz besondere Vorsicht geboten. Wer Medikamente einführt, die auf dem deutschen Markt nicht zugelassen sind, macht sich strafbar.
    Bei Privatpersonen, die diese pharmazeutischen Präparate nur für den eigenen Gebrauch kaufen ist die Rechtslage nicht ganz eindeutig. Nicht zugelassene Medikamente dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden, also ist die Einfuhr verboten. Ob und wieweit hier eine Strafverfolgung bei Privatpersonen aber einsetzt, ist vom Einzelfall abhängig. Manchmal genügt es, beim Zoll das Präparat zu entsorgen und somit auf die Einfuhr zu verzichten. Im Zweifelsfall sollte vor dem Kauf, wenn er denn auf jeden Fall erfolgen soll, ein im Markenrecht versierter Rechtsanwalt zu möglichen Konsequenzen für Privatpersonen befragt werden.

    Anzeige

    Gefälschte Zigaretten

    Die Konsequenzen für den Käufer von gefälschten Zigaretten sind klar geregelt. Wer gefälschte Tabakwaren – auch nur für den eigenen Gebrauch – erwirbt, macht sich automatisch der Steuerhinterziehung schuldig. Bei der Einfuhr wird hier in jedem Fall neben einem Bußgeld auch die Nachzahlung der Einfuhrumsatzsteuer verlangt. Der finanzielle Schaden, des Verbrauchers steht dabei in keinem Verhältnis zur Ersparnis durch den Kauf des gefälschten Produktes.

    Bildquelle: Racool_studio auf Freepik

    Anzeige