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Allgemeines zur Produkt- und Markenpiraterie

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    Definition

    In Deutschland gibt es keine einheitliche Definition für die Produkt- und Markenpiraterie.
    Unter Produktpiraterie versteht man insbesondere das verbotene Nachahmen und Vervielfältigen von Waren, an denen Andere (die Hersteller) ein geistiges Eigentumsrecht besitzen. Dieses Eigentumsrecht kann sich auf Marken- oder Patentrechte, sowie auf Geschmacksmuster oder verwandte Schutzrechte beziehen.
    Im Gegensatz dazu spricht man von Markenpiraterie, wenn Zeichen, Namen, Logos oder Geschäftsbezeichnungen von Markenherstellern illegal verwendet werden.
    Gesetzlichen Maßnahmen gegen Produkt- und Markenpiraterie sind insbesondere im Deutschen Markenschutzgesetz als auch im Urheberrechtsgesetz geregelt.

    Formen der Produkt- und Markenpiraterie

    Generell unterscheidet man Produktpiraterie nach vier unterschiedlichen Kriterien. Man bezeichnet diese als sklavische Fälschungen, Plagiate, klassische Fälschungen oder Raubkopien.
    Während die sklavische Fälschung sehr darauf bedacht ist, eine originalgetreue Kopie des Produktes herzustellen und dabei auch die Verpackung und den Markennamen übernimmt, werden bei Plagiaten die Markennamen geringfügig verändert. Die klassische Fälschung bedient sich der Originalverpackung, verwendet auch den Namen des Herstellers unverfälscht, ändert aber die Inhaltsstoffe oder die Materialien beziehungsweise die Art der Verarbeitung. Unter Raub- oder auch Schwarzkopien versteht man eine rechtswidrige Vervielfältigung von Originalen. Diese Art der Produktpiraterie kommt überwiegend im Bereich von Software-, Audio- oder Videomedien vor.

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    Eines jedoch haben alle vier Formen der Produkt- und Markenpiraterie gemeinsam: Der Handel mit diesen Produkten ist rechtswidrig.

    Sonderfälle der Produkt- und Markenpiraterie

    Ebenfalls unter den Begriff der Produktpiraterie fallen die so genannten Look-Alikes. Dieser englische Begriff bezeichnet Produkte, die dem Original ähnlich sehen, aber unter einem eigenen Markennamen vertrieben werden. Zwar wird mit solchen Produkten keine Markenpiraterie betrieben, weil sie nicht das Markenschutzrecht tangieren, aber sie stören die Strukturen von Vermarktung und Lizenzvergabe erheblich.
    Ebenfalls nicht eindeutig zuzuordnen sind die so genannten Parallelimporte. Dabei handelt es sich um Originalmarkenprodukte, die für den Export in Länder bestimmt sind, die nicht zur EU gehören. Zwar wird auch bei Parallelimporten – ähnlich wie bei den Look-Alikes – keine Markenrechtsverletzung begangen, aber unter bestimmten Voraussetzungen erfüllten Parallelimporte durchaus den Straftatbestand der Produktpiraterie.

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