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Informieren Sie Sich hier, was Sie unternehmen können, wenn Sie eine Fälschung bzw. ein Plagiat gekauft haben.
Generell gilt der bekannte Grundsatz: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Im Bereich der Produktpiraterie bedeutet das grundsätzlich, dass sich der Verbraucher beim Kauf davon zu überzeugen hat, dass ihm keine gefälschten Markenprodukte verkauft werden. Was aber kann ein Verbraucher tun, wenn er unwissentlich eine Fälschung erworben hat? Wo findet er Hilfe und Rat?
Schritt 1: Rückgabe der Fälschung
Wer einem Produktfälscher unwissentlich Produkte abgekauft hat, sollte zunächst versuchen, diese direkt beim Verkäufer zurückzugeben und sich den Kaufpreis erstatten lassen. Dies ist allerdings besonders bei fliegenden Händlern und bei Einkäufen im Ausland sehr schwierig.
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Schritt 2: Händler Anzeigen
Der nächste Schritt kann darin bestehen, den betreffenden Händler entweder beim Zoll anzuzeigen oder den Schutzrechtinhaber über die Fälschungen zu informieren. Eine weitere Verfolgung des Händlers kann unter diesen Voraussetzungen eingeleitet werden.
Schritt 3: Rechtliche Schritte Einleiten
Als weitere Möglichkeiten sollten Sie einen Anwalt kontaktieren uns sich beraten lassen, ob es sich lohnt rechtliche Schritte einzuleiten. Dabei sollte man beachten, ob die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits im Verhältnis zu dem durch die Fälschung entstandenen Schaden steht.
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Organisationen zum Thema Produktfälschungen und Plagiate
Neben den oben genannten Maßnahmen finden Verbraucher auch Hinweise und Informationen beim deutschen Zoll.
Aber auch der Aktionskreis Deutsche Wirtschaft gegen Produkt- und Markenpiraterie (APM) e. V. bietet auf seiner Homepage Informationen darüber, wie der Verbraucher sich verhalten sollte.
Bildquelle: Nakaridore auf Freepik